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Hilfestellungen

Habilitationsschrift

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen als Hilfestellung beim Verfassen Ihrer Schrift dienen:

Die Habilitationsschrift kann als Monografie oder kumulative Arbeit (Veröffentlichungen vor allem aus den letzten fünf Jahren; Beiheften dieser Veröffentlichungen (d. h. Zusammenfassung + Veröffentlichungen = Habilitation); für gemeinschaftliche Veröffentlichungen muss separat der eigene Anteil dargestellt werden) verfasst werden.

Der*die Mentor*in wird angehalten, die Arbeit vor der Einreichung auf Einhalten der formellen und wissenschaftlichen Anforderungen zu prüfen. Bitte lassen Sie Ihrem Mentorat dazu ausreichend Zeit.

Achten Sie auf folgende Punkte:

  1. Originalität und Innovation: Die Arbeit sollte originelle wissenschaftliche Beiträge enthalten und innovative Aspekte eines Forschungsfeldes präsentieren.

  2. Wissenschaftliche Qualität: Die Habilitationsschrift sollte durch eine hohe wissenschaftliche Qualität gekennzeichnet sein, einschließlich präziser Methodik, sorgfältiger Datenanalyse und schlüssiger Argumentation.

  3. Relevanz und Beitrag zum Forschungsfeld: Die Arbeit sollte einen signifikanten Beitrag zum entsprechenden naturwissenschaftlichen Forschungsfeld leisten und die bestehende Literatur erweitern.

  4. Publikationen: Bei einer kumulativen Arbeit soll der Großteil der Arbeiten in Zeitschriften und nicht in Formaten wie arxiv.org veröffentlicht sein, diese dürfen aber dennoch gelistet werden. Die Integration von bereits veröffentlichten wissenschaftlichen Artikeln oder Forschungsergebnissen kann auch die Qualität der Monografie stärken.

  5. Methodische Vielfalt: Die Arbeit sollte verschiedene Forschungsmethoden angemessen anwenden und möglicherweise innovative methodische Ansätze demonstrieren.

  6. Kritische Reflexion: Eine kritische Auseinandersetzung mit bestehenden Theorien, Methoden und Ergebnissen sollte in der Arbeit erkennbar sein.

  7. Verständliche Darstellung: Die Ergebnisse sollten klar und verständlich präsentiert werden, um auch für Experten außerhalb des spezifischen Fachgebiets zugänglich zu sein.

  8. Selbstständigkeit: Die Habilitationsschrift sollte zeigen, dass die Verfasserin oder der Verfasser in der Lage ist, eigenständig und unabhängig wissenschaftlich zu arbeiten.

  9. Struktur: Die Schrift sollte eine logische Struktur und sprachliche Qualität aufweisen.

Habilitationsvortrag

Laut Habilitationsordnung gilt folgendes:

"Mit der mündlichen Habilitationsleistung vor dem Habilitationskollegium hat die Bewerberin bzw. der Bewerber in Vortrag und Diskussion ihre bzw. seine Fähigkeit zur wissenschaftlichen Lehre unter Beweis zu stellen. Der etwa zwanzigminütige Vortrag soll zeigen, dass die Habilitandin bzw. der Habilitand einem wissenschaftlichen Thema neue Aspekte abgewinnen kann, dass sie bzw. er in der Lage ist, dieses Thema in verständlicher Form darzustellen, und dass sie bzw. er umfassende Fachkenntnisse und die Befähigung zum wissenschaftlichen Diskutieren besitzt. Der Habilitationsvortrag ist gleichzeitig die öffentliche Einführungsvorlesung."

Die Themenvorschläge bestehen jeweils aus einer Überschrift und einem Abstract. Sie werden nicht mit dem Antrag, sondern erst im Laufe des Verfahrens eingereicht. Die angegebenen Themen dürfen mit der Dissertation und Habilitationsschrift nicht in engerem Zusammenhang stehen und müssen sich inhaltlich voneinander unterscheiden. Ein Blick in die Liste der bisherigen Vorträge hilft bei der Themenfindung. Grundsätzlich empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit dem*der Mentor*in. Die Sprache der Themenvorschläge ist zugleich die Sprache des Vortrags. Das gewählte Thema wird Ihnen 3 Wochen vor dem Vortragstermin mitgeteilt. Bei einer Umhabilitation wird das Thema direkt eingereicht und muss nicht abgestimmt werden.

Im Anschluss an den Vortrag wird Ihnen nach positivem Fakultätsbeschluss die Venia legendi verliehen.