zum Inhalt springen

Übersicht

Berufungskommission

Die Berufungskommission bereitet den Berufungsvorschlag für die Engere Fakultät vor, indem sie die Findung und Auswahl von bestmöglichen Kandidat*innen vornimmt und die Empfehlung zur Besetzung an die Engere Fakultät weitergibt. Sie sorgt durch ihre Arbeit für ein transparentes, für alle Bewerber*innen offenstehendes, faires Verfahren der Personalauswahl. Die detaillierten Aufgaben der 4 Sitzungen sind in den folgenden Abschnitten zu den jeweiligen Sitzungen genannt. Einen Leitfaden für den*die Sprecher*in finden Sie außerdem hier.

Aufgaben der Kommission

Mitglieder der Berufungskommission

Mindestumfang

5 stimmberechtigte Mitglieder bei W1, 10 stimmberechtigte Mitglieder bei W2 und W3

Beschlussfähigkeit

Ab der Hälfte der Mitglieder + 1 (d.h. bei 10 Mitgliedern: beschlussfähig ab 6 Anwesenden)

Mitglieder mit Stimmrecht

Hochschullehrer*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende

Mitglieder ohne Stimmrecht

Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung, Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät

Teilnehmende ohne Mitgliederstatus

Rektoartsdelegierte*r, Gleichstellungsbeauftragte der Universität, Schwerbehindertenvertretung

 

Zusammensetzung der Kommission

Hochschullehrer*innen

Wissenschaftliche Mitarbeitende

Studierende

Technik & Verwaltung

3 - 4

1

1

1

5 - 6

1

2

1

7

2

2

1

8 - 10

2

3

1

11

2

4

1