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Tenure Track

Tenure Track und weitere Evaluations- und Verstetigungsverfahren befristeter (Junior-)Professuren

In Kürze

  • Fünf- bzw. sechsjähriges Verfahren mit anschließender unbefristeter Professur (W1 zu W2, W1 zu W3 oder W2 zu W3)

  • Zwei (W1, im 3. und 6. Jahr) oder eine (W2) Evaluation(en) (im 5. Jahr) mit externer Begutachtung

  • Unterstützung durch fachnahes Mentorat, fachfremde kollegiale Begleitung und jährliche Statusgespräche

Tenure Track-Verfahren

Mit dem Tenure Track-Verfahren soll exzellenten Nachwuchswissenschaftler*innen eine attraktive Karriereperspektive an der Universität zu Köln eröffnet werden. Am Ende des erfolgreich durchlaufenen Tenure Track-Verfahrens steht die Überleitung auf eine unbefristete Professur.

Das Verfahren von Juniorprofessor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen besteht in der Regel aus zwei dreijährigen Phasen, die jeweils durch eine Evaluation abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Eignungsevaluation (früher Zwischenevaluation) dient der Bewährungsfeststellung als Hochschullehrer*in und führt im positiven Fall zu Verlängerung der Professur bzw. des Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses um weitere drei Jahre. Die Tenure-Evaluation (früher: Endevaluation) dient als qualitätsgesicherte Grundlage für die Entscheidung über die Verstetigung der Professur bzw. des Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses. Die Tenure Track-Verfahren von W2-und W3-Professor*innen bestehen aus einer einzigen in der Regel fünfjährigen Phase, die mit der Tenure-Evaluation abschließt. Die Eignungsevaluation entfällt in diesen Verfahren.

Juniorprofessuren ohne Tenure Track

Die Juniorprofessur ohne Tenure Track bietet jungen Wissenschaftler*innen die Möglichkeit, zu einem frühen Zeitpunkt ihrer Karriere Aufgaben in Forschung und Lehre selbstständig wahrzunehmen und sich für eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren. Mit der Einrichtung der Juniorprofessur wurde ein neuer Karriereweg geschaffen, der dem wissenschaftlichen Nachwuchs einen zeitgemäßen und eigenständigen Zugang zur Professur ermöglichen soll.

Juniorprofessuren ohne Tenure Track sind in der Regel auf sechs Jahre befristet. Nach drei Jahren durchlaufen der*die Juniorprofessor*in eine Eignungsevaluation (früher: Zwischenevaluation), die der Eignungsevaluation der Juniorprofessor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen mit Tenure Track entspricht. Das Ergebnis der Eignungsevaluation (früher Zwischenevaluation) dient auch in diesen Verfahren der Bewährungsfeststellung als Hochschullehrer*in und führt im positiven Fall zu Verlängerung der Professur bzw. des Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses um weitere drei Jahre. Eine Tenure-Evaluation kann auf Wunsch des*der Juniorprofessor*in durchgeführt werden.

Die oben beschriebenen Verfahren sind in der Tenure Track-Ordnung plus (TT-Oplus) geregelt, die am 22.09.2021 als Amtliche Mitteilung (AM 89/2021) veröffentlicht wurde. Diese Ordnung ersetzt die Tenure Track-Ordnung aus dem Jahr 2018 (TT-O, AM 34/2018). Evaluationsverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung am 23.09.2021 begonnen wurden, werden nach den Bestimmungen der zum Zeitpunkt des Beginns des Verfahrens geltenden Ordnung fortgeführt. Den Juniorprofessor*innen ohne Tenure Track und den Tenure Track-Kandidierenden, die ihren Dienst vor Inkrafttreten der neuen Ordnung angetreten haben, soll zur Wahl gestellt werden, ob sie nach der neuen Ordnung evaluiert werden möchten.